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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §38Rechtssatz
In dem Fall, dass wegen organisationsänderungsbedingten Wegfalles der Identität der Organisationseinheit eine Versetzung des Beamten zu beurteilen ist, ist (abgesehen vom Erfordernis der Sachlichkeit der Organisationsänderung als Voraussetzung des wichtigen dienstlichen Interesses an der Versetzung) jeweils die gegenüber dem Beamten schonendste Variante zu wählen (vgl. VwGH 4.9.2012, 2009/12/0171).In dem Fall, dass wegen organisationsänderungsbedingten Wegfalles der Identität der Organisationseinheit eine Versetzung des Beamten zu beurteilen ist, ist (abgesehen vom Erfordernis der Sachlichkeit der Organisationsänderung als Voraussetzung des wichtigen dienstlichen Interesses an der Versetzung) jeweils die gegenüber dem Beamten schonendste Variante zu wählen vergleiche VwGH 4.9.2012, 2009/12/0171).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021120051.L02Im RIS seit
18.07.2023Zuletzt aktualisiert am
20.07.2023