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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §38Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/12/0014 E 2. Juli 2019 RS 4Stammrechtssatz
Die Beantwortung der Frage der Identität der Organisationseinheit setzt nicht bloß die Aufzählung verschiedener Tätigkeiten, sondern auch deren Gewichtung nach dem gesamten Arbeitsumfang der Organisationseinheit voraus. Sollte lediglich ein unerheblicher Teil der Aufgaben der alten Organisationseinheit (weniger als etwa ein Viertel deren Arbeitsumfanges) geändert worden sein, so wird von im Wesentlichen gegebener Identität mit der neuen Organisationseinheit auszugehen sein (vgl. VwGH 21.3.2017, Ra 2016/12/0121).Die Beantwortung der Frage der Identität der Organisationseinheit setzt nicht bloß die Aufzählung verschiedener Tätigkeiten, sondern auch deren Gewichtung nach dem gesamten Arbeitsumfang der Organisationseinheit voraus. Sollte lediglich ein unerheblicher Teil der Aufgaben der alten Organisationseinheit (weniger als etwa ein Viertel deren Arbeitsumfanges) geändert worden sein, so wird von im Wesentlichen gegebener Identität mit der neuen Organisationseinheit auszugehen sein vergleiche VwGH 21.3.2017, Ra 2016/12/0121).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021120051.L03Im RIS seit
18.07.2023Zuletzt aktualisiert am
20.07.2023