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L92056 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe SteiermarkNorm
AVG §56Rechtssatz
Im Zusammenhang mit einem Antrag eines Krankenhausträgers auf Rückersatz von - durch einen Aufenthalt in einer Krankenanstalt außerhalb der Steiermark entstandenen - Kosten der Krankenbehandlung gemäß § 31 Abs. 1 Stmk. SHG 1998 ist ein derartigen Rückersatzanspruch zu verneinen, wenn der Aufenthalt der Patientin "während des maßgeblichen Zeitraumes der Hilfegewährung (stationärer Spitalsaufenthalt) nicht in der Steiermark war" (vgl. VwGH 9.9.2009, 2008/10/0009).Im Zusammenhang mit einem Antrag eines Krankenhausträgers auf Rückersatz von - durch einen Aufenthalt in einer Krankenanstalt außerhalb der Steiermark entstandenen - Kosten der Krankenbehandlung gemäß Paragraph 31, Absatz eins, Stmk. SHG 1998 ist ein derartigen Rückersatzanspruch zu verneinen, wenn der Aufenthalt der Patientin "während des maßgeblichen Zeitraumes der Hilfegewährung (stationärer Spitalsaufenthalt) nicht in der Steiermark war" vergleiche VwGH 9.9.2009, 2008/10/0009).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023100333.L02Im RIS seit
19.07.2023Zuletzt aktualisiert am
19.07.2023