TE Bvwg Erkenntnis 2019/12/27 G314 2218908-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 27.12.2019
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten