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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch eine ausschließlich verweisende Entscheidungsbegründung betreffend eine Festnahmeanordnung eine Gebietsbeschränkung sowie die Anhaltung über einen bestimmten ZeitraumRechtssatz
Die rechtsstaatlichen Mindestanforderungen an die Begründung einer gerichtlichen Entscheidung erfordern, dass sich Sachverhalt, Beweiswürdigung und rechtliche Beurteilung aus der Gerichtsentscheidung selbst ergeben; die für die bekämpfte Entscheidung maßgeblichen Erwägungen müssen aus der Begründung der Entscheidung hervorgehen, da nur auf diese Weise die rechtsstaatlich gebotene Kontrolle durch den VfGH möglich ist. Diesen Anforderungen hat das BVwG mit der Begründung nicht entsprochen. Die Entscheidungsbegründung enthält weder Sachverhaltsfeststellungen noch eine Beweiswürdigung oder eine rechtliche Beurteilung. Das Gericht beschränkt seine Ausführungen auf den Verweis darauf, dass "[b]ezüglich der Begründung zu Spruchpunkt A) [...] auf die Ausführungen des VwGH zu Erkenntnis Ra 2019/19/0057-7 vom 23.02.2022 verwiesen" werde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Rechtsstaatsprinzip, Entscheidungsbegründung, Verweisung, Festnahme, RechtsschutzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E1330.2022Zuletzt aktualisiert am
31.05.2023