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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56Rechtssatz
Ob in einem nach § 21a WRG 1959 zu erlassenden Bescheid tatsächlich Maßnahmen vorzuschreiben sind, ist im Einzelfall zu beurteilen.Ob in einem nach Paragraph 21 a, WRG 1959 zu erlassenden Bescheid tatsächlich Maßnahmen vorzuschreiben sind, ist im Einzelfall zu beurteilen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RO2022070018.J04Im RIS seit
24.05.2023Zuletzt aktualisiert am
30.05.2023