Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37Beachte
Rechtssatz
Eine Verschiebung fehlender Nachweise in das Überprüfungsverfahren ist nicht zulässig, denn das Überprüfungsverfahren dient nicht dazu, das im Verfahren zur Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung (teilweise) versäumte Ermittlungsverfahren nachzuholen (vgl. VwGH 21.10.1999, 99/07/0080).Eine Verschiebung fehlender Nachweise in das Überprüfungsverfahren ist nicht zulässig, denn das Überprüfungsverfahren dient nicht dazu, das im Verfahren zur Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung (teilweise) versäumte Ermittlungsverfahren nachzuholen vergleiche VwGH 21.10.1999, 99/07/0080).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022070218.L01Im RIS seit
30.05.2023Zuletzt aktualisiert am
30.05.2023