Index
10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
ZPO Art149 Abs1Leitsatz
Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags mangels Darlegung der die Wiedereinsetzung begründenden UmständeRechtssatz
Der Antragsteller hat weder hinreichend konkret dargetan, auf Grund welcher Umstände die Weiterleitung des Erkenntnisses an ihn durch seine Rechtsvertreterin nicht erfolgt ist, noch hat er diesbezügliche Bescheinigungsmittel vorgelegt oder angegeben. Dieser Mangel ist einer Behebung nicht zugänglich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wiedereinsetzung, FristenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E478.2022Zuletzt aktualisiert am
12.05.2023