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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander betreffend die Nichtzuerkennung des Status eines subsidiär Schutzberechtigten an einen Staatsangehörigen des Iraks; mangelhafte Auseinandersetzung mit der Sicherheitslage in der HerkunftsprovinzRechtssatz
Den zugrundeliegenden Länderinformationen ist zu entnehmen, dass die (vom Beschwerdeführer als Herkunftsort angegebene, im Distrikt Al-Musayab in der Provinz Babel gelegene) Stadt Jurf al-Sakhr unbewohnt sei und dass - insbesondere, jedoch nicht nur - sunnitischen Arabern eine Rückkehr nach Babel nicht oder nur eingeschränkt möglich sei (ACCORD). Das BVwG hat in Anbetracht dieser Länderfeststellungen die für den Beschwerdeführer im Falle der Rückkehr bestehende Gefährdungslage nicht nachvollziehbar beurteilt und sich auch nicht mit dem allfälligen Bestehen einer innerstaatlichen Fluchtalternative auseinandergesetzt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E1505.2021Zuletzt aktualisiert am
11.05.2023