Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander hinsichtlich der Nichtzuerkennung des Asylstatus betreffend eine Staatsangehörige Afghanistans mangels hinreichender Begründung der aktenwidrigen Verneinung der "westlichen Orientierung" angesichts der Lebensgestaltung und BerufsplanungRechtssatz
Das BVwG lässt außer Acht, dass die Beschwerdeführerin bereits eine Ausbildung im Rahmen des Jugendcolleges des AMS Wien macht. Wenn es daher ohne nähere Begründung zu dem Ergebnis gelangt, dass es sich bei den beruflichen Ambitionen der Beschwerdeführerin (Berufsziel Bürokauffrau) um einen bloß "grundsätzliche[n] Wunsch nach einem Beruf" handle, ist dies angesichts der bereits begonnenen Ausbildung nicht nachvollziehbar. Außerdem berücksichtigt das BVwG nicht, dass der Mutter der Beschwerdeführerin auf Grund ihrer "westlichen Orientierung" der Status der Asylberechtigten zuerkannt wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, EntscheidungsbegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E3456.2021Zuletzt aktualisiert am
11.05.2023