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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander hinsichtlich der Nichtzuerkennung des Asylstatus betreffend eine Staatsangehörige von Afghanistan; Aktenwidrigkeit der Feststellungen insbesondere bezogen auf die Lebensgestaltung und das Erscheinungsbild der BeschwerdeführerinRechtssatz
Unter Zugrundelegung des Akteninhaltes sind die vom BVwG getroffenen Ausführungen im Hinblick auf die fehlende "westliche Orientierung" vor allem bezogen auf die in der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck gekommene Einstellung (Frauenrechte), die Lebensgestaltung (Sport) der Erstbeschwerdeführerin und ihr bewusst gestaltetes Erscheinungsbild (Tattoos, Kleidungsstil) nicht nachvollziehbar.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, EntscheidungsbegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E3319.2022Zuletzt aktualisiert am
11.05.2023