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41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, AsylrechtNorm
BVG-Rassendiskriminierung ArtI Abs1Leitsatz
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung von Anträgen auf internationalen Schutz betreffend eine Familie von nigerianischen Staatsangehörigen; mangelnde Auseinandersetzung mit der Glaubwürdigkeit des Fluchtvorbringens sowie den Länderberichten betreffend Opfer von MenschenhandelRechtssatz
Für den VfGH ist mit Blick auf das äußerst detailliert geschilderte Bedrohungsszenario und die im Akt ersichtlichen Drohnachrichten, nicht nachvollziehbar, auf welcher Grundlage und aus welchen Gründen das BVwG das Fluchtvorbringen der Erstbeschwerdeführerin als unglaubwürdig qualifiziert, setzt es sich doch insbesondere mit der Stellungnahme der LEFÖ-IBF, wonach sie als Betroffene des Menschenhandels identifiziert und die Gefahr eines "Re-Trafficking" mit näherer Begründung als "sehr hoch" eingestuft werde, nicht in einer Weise auseinander, die dem Vorbringen gerecht wird. Das BVwG unterlässt es auch, sich mit aktuellen Länderberichten auseinanderzusetzen, aus denen hervorgeht, dass für Opfer von Menschenhandel, die nach Nigeria zurückkehren, eine von der individuellen Situation der betroffenen Person abhängige Gefahr eines "Re-Trafficking" besteht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Asylrecht, Entscheidungsbegründung, RückkehrentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E3073.2022Zuletzt aktualisiert am
11.05.2023