RS OGH 2023/1/25 6R5/23m

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Veröffentlicht am 25.01.2023
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Rechtssatz

1. Eine Kostenentscheidung nach Klagsrückziehung bei Richterwechsel ist kein Anwendungsfall des § 412 ZPO;  1. Eine Kostenentscheidung nach Klagsrückziehung bei Richterwechsel ist kein Anwendungsfall des Paragraph 412, ZPO;  

2. Das Recht beider Parteien auf Erörterung des schriftlichen Gutachtens besteht unabhängig  von dessen Ergebnissen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0639:2023:RG0000203

Im RIS seit

11.05.2023

Zuletzt aktualisiert am

11.05.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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