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83/01 Natur- und UmweltschutzNorm
B-VG Art144 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung der Beschwerde einer anerkannten Umweltorganisation gegen einen Abschussplan für Rotwild mangels Legitimation für das Beschwerdeverfahren vor dem VfGHRechtssatz
Der Beschwerdeführer ist eine gemäß §19 Abs7 UVP-G 2000 anerkannte Umweltorganisation, die zur Ausübung von Parteienrechten im Bundesland Oberösterreich befugt ist. Er hat daher gemäß §91a Abs1 und 3 Oö JagdG in bestimmten Verfahren nach dem Oö JagdG das Recht, Beschwerde an das LVwG Oberösterreich zu erheben. Eine Beschwerdelegitimation nach Art144 B-VG kommt dem Beschwerdeführer hingegen nicht zu.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, Parteistellung Umweltschutz, Naturschutz, EU-RechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E143.2023Zuletzt aktualisiert am
08.05.2023