Index
10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art142 Abs1, Art142 Abs2 litbLeitsatz
Zurückweisung einer Ministeranklage gegen die Bundesministerin für Justiz mangels LegitimationRechtssatz
Gemäß Art142 Abs1 B-VG erkennt der VfGH über die Anklage, mit der die verfassungsmäßige Verantwortlichkeit der obersten Bundes- und Landesorgane für die durch ihre Amtstätigkeit erfolgten schuldhaften Rechtsverletzungen geltend gemacht wird. Nach Art142 Abs2 litb B-VG kann Anklage gegen die Mitglieder der Bundesregierung durch Beschluss des Nationalrates erhoben werden. Dem Einschreiter fehlt folglich die Legitimation zur Erhebung einer Anklage gegen ein Mitglied der Bundesregierung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, VfGH / Anklage, Bundesminister, MinisteranklageEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:SG2.2023Zuletzt aktualisiert am
09.05.2023