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E000 EU- Recht allgemeinNorm
BAO §22Rechtssatz
Voraussetzung für die Annahme eines Missbrauches im Zusammenhang mit der Mutter-Tochter-Richtlinie durch Zwischenschaltung einer oder mehrerer Gesellschaften ist, dass es durch die (allenfalls auch verzögerte) Ausschüttung von Dividenden zu einer ungerechtfertigten Steuerersparnis kommt, weil der Empfänger der Dividenden bei direkter Beteiligung die KESt-Befreiung nicht in Anspruch nehmen könnte.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022150050.L03Im RIS seit
04.05.2023Zuletzt aktualisiert am
04.05.2023