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E000 EU- Recht allgemeinNorm
EStG 1988 §94 Z2Rechtssatz
Sinn und Zweck der Einschränkung nach § 94 Z 2 EStG 1988 ist die Verhinderung des "Directive Shopping", d.h. der Inanspruchnahme der Mutter-Tochter-Richtlinie durch Steuerpflichtige, denen die Vorteile dieser Richtlinie sonst nicht zustehen würden. EU-"Briefkastengesellschaften", deren man sich für internationale Steuerumgehungsstrategien bedient, sollen damit von den Begünstigungen des § 94 ausgeschlossen werden (vgl. VwGH 26.6.2014, 2011/15/0080).Sinn und Zweck der Einschränkung nach Paragraph 94, Ziffer 2, EStG 1988 ist die Verhinderung des "Directive Shopping", d.h. der Inanspruchnahme der Mutter-Tochter-Richtlinie durch Steuerpflichtige, denen die Vorteile dieser Richtlinie sonst nicht zustehen würden. EU-"Briefkastengesellschaften", deren man sich für internationale Steuerumgehungsstrategien bedient, sollen damit von den Begünstigungen des Paragraph 94, ausgeschlossen werden vergleiche VwGH 26.6.2014, 2011/15/0080).
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022150050.L02Im RIS seit
04.05.2023Zuletzt aktualisiert am
04.05.2023