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E000 EU- Recht allgemeinNorm
BAO §22Rechtssatz
Liegt eine Erklärung gemäß § 2 der Verordnung, BGBl. Nr. 56/1995, nicht vor oder sind dem zum Abzug Verpflichteten Umstände erkennbar, die Zweifel an der Richtigkeit dieser Erklärung auslösen, ist eine der Mutter-Tochter-Richtlinie entsprechende Entlastung von der Kapitalertragsteuer auf Antrag der Muttergesellschaft durch ein Steuerrückerstattungsverfahren herbeizuführen.Liegt eine Erklärung gemäß Paragraph 2, der Verordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 56 aus 1995,, nicht vor oder sind dem zum Abzug Verpflichteten Umstände erkennbar, die Zweifel an der Richtigkeit dieser Erklärung auslösen, ist eine der Mutter-Tochter-Richtlinie entsprechende Entlastung von der Kapitalertragsteuer auf Antrag der Muttergesellschaft durch ein Steuerrückerstattungsverfahren herbeizuführen.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022150050.L01Im RIS seit
04.05.2023Zuletzt aktualisiert am
04.05.2023