Rechtssatz
Das Ablehnungsverfahren ist - abgesehen vom Fall der Meldung der Befangenheit des entscheidenden Gerichts selbst – zweiseitig. Es bildet einen Zwischenstreit, über dessen Kosten nach den Regeln des Ausgangsverfahrens unabhängig von dessen Ausgang zu entscheiden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:2023:RI0100122Im RIS seit
08.05.2023Zuletzt aktualisiert am
08.05.2023