Rechtssatz
Auch im Rechtsmittelverfahren in Ablehnungssachen, das sich mangels Sonderregelung in der JN nach denjenigen im Ausgangsverfahren richtet (hier nach der ZPO), gilt das Neuerungsverbot.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:2022:RI0100113Im RIS seit
02.05.2023Zuletzt aktualisiert am
02.05.2023