TE Bvwg Erkenntnis 2023/4/11 I407 2269620-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 11.04.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten