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16/02 RundfunkNorm
B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallLeitsatz
Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses im AnlassfallRechtssatz
Das BVwG wendete bei Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses den mit E v 30.06.2022, G226/2021 als verfassungswidrig aufgehobenen §31 Abs10, Abs17 und Abs18 ORF-G an. Es ist nach Lage des Falles nicht ausgeschlossen, dass diese Gesetzesanwendung für die Rechtsstellung des Beschwerdeführers nachteilig war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anlassfall, Rundfunkgebühren, MedienrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:E4603.2021Zuletzt aktualisiert am
26.04.2023