RS Vwgh 2023/3/24 Ra 2022/06/0312

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Veröffentlicht am 24.03.2023
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/06/0313

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2015/07/0037 E 27. April 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Anordnung der Ersatzvornahme und Vorschreibung eines Kostenvorauszahlungsbetrages handelt es sich um voneinander trennbare Absprüche (vgl. E 26. Mai 2000, 98/06/0176).

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022060312.L02

Im RIS seit

25.04.2023

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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