RS Vwgh 2023/3/8 Ra 2022/03/0214

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Veröffentlicht am 08.03.2023
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Index

25/01 Strafprozess
40/01 Verwaltungsverfahren
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

AusG 1989 §15
AusG 1989 §36
AVG §8
RStDG §188
StPO 1975 §47a

Rechtssatz

§ 47a StPO 1975 enthält keine ausdrückliche Regelung über die Parteistellung von Bewerbern, räumt eine solche also weder ein noch schließt es sie aus. Insbesondere sind auf die Bestellung des Rechtsschutzbeauftragten und seiner Stellvertreter weder das AusG 1989 (dort §§ 15, 36) noch das RStDG (dort § 188 für Bewerber um die Planstelle eines Staatsanwaltes) anzuwenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030214.L01

Im RIS seit

13.04.2023

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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