RS Vwgh 2023/3/21 Ra 2022/03/0233

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Veröffentlicht am 21.03.2023
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

AVG §38
EpidemieG 1950 §32 Abs1 Z1
EpidemieG 1950 §7

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/03/0239 E 8. März 2023 RS 2

Stammrechtssatz

Ob eine behördliche Absonderung vorlag, wird ebenso wie deren zeitlicher Umfang durch den behördlichen Absonderungsbescheid festgelegt; insoweit entfaltet dieser somit Bindung im Vergütungsverfahren, nicht aber hinsichtlich der Kausalität eines geltend gemachten Verdienstentgangs.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030233.L01

Im RIS seit

11.04.2023

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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