RS Lvwg 2023/3/2 LVwG-AV-2050/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.03.2023
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

02.03.2023

Norm

AWG 2002 §74
Asfinag ErmächtigungsG 1997 §4
Asfinag ErmächtigungsG 1997 §8

Rechtssatz

Der Fruchtnießer ist bloßer Rechtsbesitzer. Daran ändern weder § 4 ASFINAG-ErmächtigungsG, […] noch der Eintritt der ASFINAG in alle die Liegenschaften betreffenden Rechtsverhältnisse des Bundes mit Dritten nach § 8 ASFINAG-ErmächtigungsG etwas. Die in § 4 leg cit angesprochenen Rechte und Pflichten betreffen die Rechte und Pflichten des Bundes aus dem Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung und sohin nicht die Eigentumsrechte.

Schlagworte

Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Behandlungsauftrag; Verpflichteter; subsidiäre Haftung;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.AV.2050.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2023
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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