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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §13 Abs3Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/05/0003 B 29. Jänner 2021 RS 1Stammrechtssatz
Ob ein konkreter behördlicher Auftrag zur Behebung von Mängeln gemäß § 13 Abs. 3 AVG dem Gesetz entspricht und rechtens zur Zurückweisung des Anbringens führen kann, ist eine Frage des Einzelfalls.Ob ein konkreter behördlicher Auftrag zur Behebung von Mängeln gemäß Paragraph 13, Absatz 3, AVG dem Gesetz entspricht und rechtens zur Zurückweisung des Anbringens führen kann, ist eine Frage des Einzelfalls.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023050010.L03Im RIS seit
30.03.2023Zuletzt aktualisiert am
30.03.2023