RS Vwgh 2023/2/21 Ra 2021/04/0147

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.2023
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97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Da die ordnungsgemäße Gebührenentrichtung eine Zulässigkeitsvoraussetzung darstellt (und somit vor der Entscheidung in der Sache zu prüfen ist), kann das Ergebnis dieser Prüfung nicht vom späteren Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache abhängig gemacht werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021040147.L06

Im RIS seit

28.03.2023

Zuletzt aktualisiert am

28.03.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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