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41/05 Stiftungen, FondsNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Einstellung eines von einem Fonds beantragten Gesetzesprüfungsverfahrens infolge Zurückziehung des AntragsSpruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Begründung
Begründung
Mit Schriftsatz vom 22. Dezember 2022 zog die antragstellende Partei ihren Antrag zurück. Das Verfahren ist daher einzustellen.
Dies konnte gemäß §19 Abs3 Z3 VfGG ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen werden.
Schlagworte
VfGH / Parteiantrag, EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2023:G314.2022Zuletzt aktualisiert am
08.05.2023