RS Lvwg 2023/2/2 LVwG-AV-809/001-2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.2023
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

02.02.2023

Norm

ÄrzteG 1998 §2
Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK NÖ 2006 §14 Abs2

Rechtssatz

Das Kammeramt als Dienststelle der Ärztekammer ohne Behördenqualität hat neben der bescheidmäßigen Vorschreibung der Umlagenverbindlichkeiten auch über Beiträge zum Wohlfahrtsfonds mit Bescheid abzusprechen.

Schlagworte

Freie Berufe; Ärzte; Wohlfahrtsfondsbeiträge; Antrag; Ermäßigung; Bemessungsgrundlage;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2023:LVwG.AV.809.001.2020

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2023
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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