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43/02 LeistungsrechtNorm
HGG 2001 §31 Abs1 Z2Rechtssatz
Der VwGH hat - iZm. einer bereits im Eigentum des Vermieters stehenden Wohnung - ausgeführt, dass es für die nachweisliche Einleitung des Erwerbs einer Mietwohnung im Sinne des § 31 Abs. 1 Z 2 HGG 2001 ausreicht, dass sich der spätere Mieter ernsthaft für die Wohnung interessiert und gegenüber dem Vermieter die bindende Erklärung zum Abschluss des - in der Folge auch zustande gekommenen - Mietvertrages abgibt (vgl. VwGH 25. 5.2004, 2003/11/0053, mwN).Der VwGH hat - iZm. einer bereits im Eigentum des Vermieters stehenden Wohnung - ausgeführt, dass es für die nachweisliche Einleitung des Erwerbs einer Mietwohnung im Sinne des Paragraph 31, Absatz eins, Ziffer 2, HGG 2001 ausreicht, dass sich der spätere Mieter ernsthaft für die Wohnung interessiert und gegenüber dem Vermieter die bindende Erklärung zum Abschluss des - in der Folge auch zustande gekommenen - Mietvertrages abgibt vergleiche VwGH 25. 5.2004, 2003/11/0053, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2020110191.L02Im RIS seit
23.02.2023Zuletzt aktualisiert am
23.02.2023