TE Bvwg Erkenntnis 2023/1/24 W209 2143948-3

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 24.01.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten