RS OGH 2023/9/21 10R4/23y; 3R54/23z; 4R156/23g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.2023
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Norm

ZPO §41
RAT TP 3A
  1. ZPO § 41 heute
  2. ZPO § 41 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919

Rechtssatz

Trägt das Gericht den Parteien bei Übermittlung des Gutachtens eines Sachverständigen auf, für den Fall, dass eine mündliche Erörterung des Gutachtens beantragt wird, gleichzeitig die vom Sachverständigen zu beantwortenden Fragen zur Vorbereitung der Verhandlung bekannt zu geben, dann handelt es sich beim Schriftsatz, mit dem die Gutachtenserörterung beantragt wird und Fragen formuliert werden, um einen aufgetragenen Schriftsatz nach TP 3A RATG.

Entscheidungstexte

  • 10 R 4/23y
    Entscheidungstext OLG Innsbruck 27.01.2023 10 R 4/23y
  • 3 R 54/23z
    Entscheidungstext OLG Innsbruck Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 31.07.2023 3 R 54/23z
    Beisatz: Noch ggt OLG Innsbruck 3 R 92/22m, wonach ein inhaltlich vergleichbarer Auftrag eine bloße Freistellung darstellt und nicht als aufgetragener Schriftsatz im Sinn der TP 3A zu qualifizieren ist; vgl RI0100095. (T1)
  • 4 R 156/23g
    Entscheidungstext OLG Innsbruck Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 21.09.2023 4 R 156/23g

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2023:RI0100090

Im RIS seit

16.02.2023

Zuletzt aktualisiert am

23.09.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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