TE Bvwg Erkenntnis 2023/1/5 W170 2260078-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 05.01.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten