RS Lvwg 2021/1/28 LVwG 41.18-490/2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

28.01.2021

Index

34 Monopole
L70716 Spielapparate Steiermark

Rechtssatz

Die zur Entscheidung über die rechtliche Qualität eines Spieles als Glücksspiel heranzuziehende Legaldefinition in § 1 Glückspielgesetz 1989 (GSpG) und § 168 StGB (ein Spiel, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder auch vorwiegend von Zufall abhängt) entspricht der herrschenden Ansicht, wie die Dominanz zufälliger Elemente in bestimmten Spielen abstrakt zu beschreiben ist und wie sich solcher Art charakterisierte Spiele damit von Geschicklichkeitsspielen abgrenzen, bei denen also (langfristig) persönliche Fertigkeiten den Ausschlag über den Gewinn eines Spieles geben sollen.

Schlagworte

Glücksspiel, Zufall, Dominanz zufälliger Elemente, Abgrenzung, Geschicklichkeitsspiele, Fertigkeiten, Gewinn eines Spiels

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGST:2021:LVwG.41.18.490.2020

Zuletzt aktualisiert am

07.02.2023
Quelle: Landesverwaltungsgericht Steiermark LVwg Steiermark, http://www.lvwg-stmk.gv.at
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