Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
21.12.2022Index
50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §339Rechtssatz
Eine Einschränkung des Unternehmensberatergewerbes auf Coachings ist im Sinne des § 339 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) vom Gewerbewortlaut her nicht ausreichend bestimmt und hätte sich eine Einschränkung des Gewerbes auf entsprechend klar abgrenzbare Bereiche von Tätigkeitsfeldern und nicht nur auf die „Methode“ des Coaching zu beziehen.
Schlagworte
individuelle Befähigung, Gewerbewortlaut, Unternehmensberatung, Einschränkung, Coaching, Bestimmtheit, Methode, hinreichende BezeichnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGST:2022:LVwG.41.25.8514.2022Zuletzt aktualisiert am
07.02.2023