TE Bvwg Beschluss 2023/1/20 W209 2259959-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 20.01.2023
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten