RS Pvak 2022/11/16 A18-PVAB/22

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Veröffentlicht am 16.11.2022
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Schlagworte

Weitergabe von Informationen an das PVO

Rechtssatz

Wenngleich im Fall der Weitergabe des E-Mails an den DA ein aufklärendes Gespräch mit der Antragstellerin rechtlich nicht zwingend vorgegeben war, wäre es angebracht und sinnvoll gewesen, hätte der DA-Vorsitzende davor das Gespräch mit der Antragstellerin gesucht, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen ausschließen und den DA umfassend und authentisch über die Ansichten der Antragstellerin informieren zu können. Dennoch wurde durch die Weitergabe des E-Mails an den DA kein subjektives Recht der Antragstellerin auf Geheimhaltung verletzt und handelte der DA-Vorsitzende insoweit in gesetzmäßiger Geschäftsführung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2022:A18.PVAB.22

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2023
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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