RS Pvak 2022/11/16 A18-PVAB/22

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Veröffentlicht am 16.11.2022
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Schlagworte

Verschwiegenheit der PV; Geheimhaltungspflicht für interne Vorgänge in PVO; Geheimhaltungspflicht gegenüber DG-Seite

Rechtssatz

Nicht nachvollziehbar ist daher die Weitergabe des E-Mails an den DL, was zu dessen Auftrag führte, die Antragstellerin einzuvernehmen. Die Antragstellerin wurde durch diese vom DA widerrechtlich veranlasste und mitgetragene Situation Befragungen der DG-Seite zu den Hintergründen ihres E-Mails ausgesetzt, die der Sache nach und auch ihrer Ansicht nach vertraulich zu behandeln waren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2022:A18.PVAB.22

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2023
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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