Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrPolG 2005 §53 Abs1Rechtssatz
Der Tatbestand des § 53 Abs. 3 Z 1 FrPolG 2005 ist unter anderem dann erfüllt, wenn ein Drittstaatsangehöriger zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten rechtskräftig verurteilt worden ist, was die Annahme einer solchen Gefährdung indiziert (vgl. VwGH 18.1.2021, Ra 2020/21/0306).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020210248.L01Im RIS seit
30.01.2023Zuletzt aktualisiert am
30.01.2023