Index
L65006 Jagd Wild SteiermarkNorm
JagdG Stmk 1986 §50 Abs8Rechtssatz
Anhaltspunkte dafür, dass § 50Paragraph 50, Abs. 8Absatz 8, dritter Satz Stmk JagdG 1986 einerseits und § 2Paragraph 2, Abs. 4Absatz 4, Stmk SchwarzwildV 2012 anderseits einander im Sinne einer Scheinkonkurrenz ausschlössen, bestehen keine: Weder erfasst die Bestrafung wegen nur eines der Delikte den gesamten Unrechtsgehalt des Täterverhaltens, noch ist die Verwirklichung eines der Straftatbestände "geradezu typischerweise" mit jener des anderen verbunden oder enthält einer der Deliktstypen bereits sämtliche Merkmale des anderen und noch ein oder mehrere weitere Merkmale (vgl.vergleiche zu den Fällen der Scheinkonkurrenz VwGH 29.3.2021, Ra 2020/02/0298, und 12.11.2021, Ra 2020/03/0097, je mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022030251.L02Im RIS seit
26.01.2023Zuletzt aktualisiert am
26.01.2023