TE Bvwg Beschluss 2022/12/22 W134 2263748-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 22.12.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten