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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §47 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/15/0191 E 2. Februar 2010 RS 2Stammrechtssatz
Bei der steuerlichen Beurteilung einer Tätigkeit kommt es nicht darauf an, in welches äußeres Erscheinungsbild die Vertragspartner ihr Rechtsverhältnis gekleidet haben oder welche Beurteilung auf anderen Rechtsgebieten zutreffend sein sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019130068.L03Im RIS seit
23.01.2023Zuletzt aktualisiert am
23.01.2023