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82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3, Art139 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Parteiantrags auf Aufhebung der COVID-19-SchulV 2020/21 betreffend die Maskenpflicht; hinreichende Dokumentation der EntscheidungsgrundlagenRechtssatz
Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Gesetzwidrigkeiten (der Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske nach der COVID-19-SchulV 2020/21 idF BGBl II 538/2020) als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.Vor dem Hintergrund der stRsp des VfGH lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Gesetzwidrigkeiten (der Pflicht zum Tragen einer Schutzmaske nach der COVID-19-SchulV 2020/21 in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, 538 aus 2020,) als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
COVID (Corona), VfGH / Parteiantrag, VfGH / Ablehnung, GrundlagenforschungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:V206.2022Zuletzt aktualisiert am
19.01.2023