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82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3, Art139 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Individualantrags auf Aufhebung des Betretungs- und Befahrungsverbot des Kundenbereiches von Betriebsstätten des Handels zum Zweck des Erwerbs von Waren; hinreichende Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen im VerordnungsaktRechtssatz
Der VfGH hat mit E v 24.06.2021, V592/2020, ausgesprochen, dass das Betretungs- und Befahrungsverbot des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels zum Zweck des Erwerbs von Waren gemäß §5 Abs1 Z1 COVID-19-NotmaßnahmenV, BGBl II 479/2020 idF BGBl II 528/2020 nicht gesetzwidrig war.Der VfGH hat mit E v 24.06.2021, V592/2020, ausgesprochen, dass das Betretungs- und Befahrungsverbot des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels zum Zweck des Erwerbs von Waren gemäß §5 Abs1 Z1 COVID-19-NotmaßnahmenV, Bundesgesetzblatt Teil 2, 479 aus 2020, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, 528 aus 2020, nicht gesetzwidrig war.
Auch gegen das mit dem vorliegenden Antrag angefochtene - im Wesentlichen inhaltlich gleichlautende - Betretungs- und Befahrungsverbot des Kundenbereiches von Betriebsstätten des Handels zum Zweck des Erwerbs von Waren gemäß §7 Abs1 Z1 5. COVID-19-NotMV, BGBl II 475/2021 idF BGBl II 511/2021, hegt der VfGH vor dem Hintergrund des vorliegenden Falles und der im Zeitpunkt der Erlassung der Verordnung bestehenden, im Verordnungsakt dokumentierten - und laufend neu bewerteten - epidemiologischen Lage keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl das Betretungs- und Befahrungsverbot von Kultureinrichtungen gemäß §7 Abs1 Z4 5. COVID-19-NotMV, BGBl II 475/2021).Auch gegen das mit dem vorliegenden Antrag angefochtene - im Wesentlichen inhaltlich gleichlautende - Betretungs- und Befahrungsverbot des Kundenbereiches von Betriebsstätten des Handels zum Zweck des Erwerbs von Waren gemäß §7 Abs1 Z1 5. COVID-19-NotMV, Bundesgesetzblatt Teil 2, 475 aus 2021, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, 511 aus 2021,, hegt der VfGH vor dem Hintergrund des vorliegenden Falles und der im Zeitpunkt der Erlassung der Verordnung bestehenden, im Verordnungsakt dokumentierten - und laufend neu bewerteten - epidemiologischen Lage keine verfassungsrechtlichen Bedenken vergleiche das Betretungs- und Befahrungsverbot von Kultureinrichtungen gemäß §7 Abs1 Z4 5. COVID-19-NotMV, Bundesgesetzblatt Teil 2, 475 aus 2021,).
Entscheidungstexte
Schlagworte
COVID (Corona), VfGH / Individualantrag, VfGH / Ablehnung, GrundlagenforschungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:V309.2021Zuletzt aktualisiert am
13.01.2023