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82/02 Gesundheitsrecht allgemeinNorm
B-VG Art139 Abs1 Z3, Art139 Abs1bLeitsatz
Ablehnung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen der 4. COVID-19-MaßnahmenVRechtssatz
Vor dem Hintergrund der Rsp des VfGH lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Gesetzwidrigkeiten (der §§2, 6, 7, 8, 9, 12 und 19 der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung, BGBl II 34/2022) als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.Vor dem Hintergrund der Rsp des VfGH lässt das Vorbringen des Antrages die behaupteten Gesetzwidrigkeiten (der §§2, 6, 7, 8, 9, 12 und 19 der 4. COVID-19-Maßnahmenverordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, 34 aus 2022,) als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
COVID (Corona), VfGH / Individualantrag, VfGH / AblehnungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:V118.2022Zuletzt aktualisiert am
12.01.2023