RS Vwgh 2022/11/17 Ra 2019/06/0277

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Veröffentlicht am 17.11.2022
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Index

L82007 Bauordnung Tirol
20/05 Wohnrecht Mietrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §9
BauO Tir 2018 §34 Abs10 lita
WEG 2002

Rechtssatz

Die Frage, ob eine Eigentümergemeinschaft in einem bestimmten Verwaltungsverfahren parteifähig ist, kann nur dann maßgeblich sein, wenn es für den Adressaten verwaltungsbehördlichen Handelns grundsätzlich auf die Eigenschaft als (Wohnungs-)Eigentümer ankommt.

Schlagworte

Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019060277.L02

Im RIS seit

03.01.2023

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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