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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art140 Abs1 Z1 litdLeitsatz
Zurückweisung eines – aus Anlass eines erstinstanzlich noch nicht abgeschlossenen Verlassenschaftsverfahrens – gestellten Parteiantrags mangels Vorliegens einer erstinstanzlichen EntscheidungRechtssatz
Da im Verlassenschaftsverfahren noch keine von einem ordentlichen Gericht in erster Instanz entschiedene Rechtssache iSd Art140 Abs1 Z1 litd B?VG vorliegt, ist der Antrag bereits aus diesem Grund zurückzuweisen, ohne dass auf das Vorliegen der weiteren Prozessvoraussetzungen eingegangen werden müsste.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Parteiantrag, VfGH / Zuständigkeit, ZivilrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:G244.2022Zuletzt aktualisiert am
25.09.2025