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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VG Art129, Art144Leitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen abweisenden Beschluss des VwGH betreffend den Antrag auf Ablehnung eines Richters mangels Zuständigkeit des VfGHRechtssatz
Weder Art144 B?VG – dieser bezieht sich nur auf Erkenntnisse und Beschlüsse der Verwaltungsgerichte – noch eine andere Rechtsvorschrift räumt dem VfGH die Zuständigkeit ein, Akte des VwGH auf Grund einer an ihn gerichteten (selbst verfassten) Beschwerde zu überprüfen.
(vgl auch B v 26.11.2024, E3978/2024)vergleiche auch B v 26.11.2024, E3978/2024)
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Zuständigkeit, Verwaltungsgerichtshof, VfGH / Ablehnung eines MitgliedesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E2464.2022Zuletzt aktualisiert am
27.01.2025