RS Vwgh 1952/7/3 2084/50

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Veröffentlicht am 03.07.1952
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Index

13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen
20/05 Wohnrecht Mietrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56
WohnungsanforderungsG 1949 §3 Abs1 Z1 Satz2

Beachte


Verstärkter Senat, eigener Beschluss
IV vom 19. Juni 1952, Zl. 3/8-Pr./1952 (zu Zl. 2084/50);

Rechtssatz

Die Behörden sind berechtigt, auf Antrag des Hauseigentümers oder des Wohnungsinhabers über die Frage der Anforderungsfreiheit nach § 3 Abs. 1 Z 1 zweiter Satz WAG außerhalb eines konkreten Anforderungsverfahrens, Feststellungsbescheide zu erlassen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1950002084.X00

Im RIS seit

05.12.2022

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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