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13/02 Vermögensrechtliche KriegsfolgenNorm
AVG §56Beachte
Rechtssatz
Die Behörden sind berechtigt, auf Antrag des Hauseigentümers oder des Wohnungsinhabers über die Frage der Anforderungsfreiheit nach § 3 Abs. 1 Z 1 zweiter Satz WAG außerhalb eines konkreten Anforderungsverfahrens, Feststellungsbescheide zu erlassen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1950002084.X00Im RIS seit
05.12.2022Zuletzt aktualisiert am
05.12.2022